Was ist der unterschied zwischen arbeitslosengeld 1 und 2?
Arbeitslosengeld 1 (kurz ALG 1) und Arbeitslosengeld 2 (kurz ALG 2 oder auch Hartz IV) sind zwei verschiedene Sozialleistungen, die Arbeitslosen in Deutschland zur Verfügung stehen.
- Berechtigung:
- ALG 1: Personen, die in den letzten zwei Jahren mindestens 12 Monate in eine Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben, nachdem sie eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung hatten.
- ALG 2: Personen, die keinen Anspruch auf ALG 1 haben oder deren Anspruch ausgelaufen ist, können ALG 2 beantragen, wenn ihr Einkommen und Vermögen unter den dafür festgelegten Grenzen liegen.
- Höhe der Leistungen:
- ALG 1: Die Höhe des ALG 1 beträgt in den ersten drei Monaten 60% des bisherigen Nettoeinkommens und danach 67%. Es kann maximal für 12 bis 24 Monate gezahlt werden, abhängig von der Dauer der vorherigen Beschäftigung.
- ALG 2: ALG 2 wird basierend auf Bedürftigkeit berechnet und umfasst den persönlichen Bedarf für Lebensunterhalt, Wohnkosten und eventuelle Sonderbedarfe. Der genaue Betrag hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie beispielsweise der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen und ihrem Einkommen und Vermögen.
- Leistungszeitraum:
- ALG 1: Die Dauer des Leistungsbezugs von ALG 1 ist begrenzt und hängt von der vorherigen Beschäftigungsdauer des Einzelnen ab. In der Regel kann ALG 1 für bis zu 12 bis 24 Monate bezogen werden.
- ALG 2: ALG 2 kann grundsätzlich für einen unbegrenzten Zeitraum bezogen werden, solange die Bedürftigkeit weiterhin besteht und die Voraussetzungen erfüllt sind.
- Anforderungen und Pflichten:
- ALG 1: Personen, die ALG 1 beziehen, müssen sich aktiv um eine neue Beschäftigung bemühen. Sie müssen Bewerbungen schreiben, an Weiterbildungen teilnehmen und Stellenangebote annehmen, die ihrer Qualifikation entsprechen.
- ALG 2: ALG 2-Empfänger müssen ebenfalls nach Arbeit suchen, jedoch gelten hier strengere Vorgaben. Sie müssen zum Beispiel auch Stellen annehmen, die unterhalb ihrer Qualifikation oder Gehaltsvorstellungen liegen.
Es ist wichtig anzumerken, dass diese Informationen allgemeiner Natur sind und es Ausnahmen und spezifische Regelungen für individuelle Situationen geben kann. Es wird empfohlen, sich bei den zuständigen Behörden oder Sozialdiensten über die genauen Voraussetzungen und Bezugskonditionen zu informieren.